Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
So schließen Sie Ihr Funkloch
Schließen Sie Ihr Funkloch - in 7 Schritten!
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Schließen Sie Ihr Funkloch - in 7 Schritten!
Schließen Sie Ihr Funkloch: Die 7 Schritte im Überblick!

Schritt 1: Fördergebiet definieren

Zunächst gilt es herauszufinden, ob Ihre Kommune grundsätzlich für eine Förderung in Frage kommt. Dies können Sie ganz einfach prüfen: Klicken Sie dazu in unsere Weiße-Flecken-Karte und schauen Sie, ob Ihre Kommune in einem sogenannten Weißen Fleck liegt.

    • Wenn ja, dann können Sie Ihre Interessensbekundung an die Kompetenzstelle Mobilfunk richten. 
      • Im nächsten Schritt wird dann ein Markterkundungsverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob seitens der Mobilfunknetzbetreiber nicht ohnehin bereits eine Erschließung geplant ist.
      • Zeigt sich beim Markterkundungsverfahren kein Ergebnis, so wird ein geförderter Ausbau angestrebt. 
      • Anschließend wir ein sogenannter Suchkreis definiert, also ein größeres Gebiet, in dem die Aufstellung eines neuen Mobilfunkmasts zur Schließung des weißen Flecks beitragen würde.

    • Wenn nein, dann ist Ihre Kommune zumindest über das Mobilfunkförderprogramm leider nicht förderberechtigt. Dennoch unterstützen wir Sie in diesem Fall natürlich gerne bei der Suche nach möglichen Lösungswegen. Sollten Ihnen beispielsweise Erkenntnisse vorliegen, dass die Weiße-Flecken-Karte fehlerhaft ist, so gibt es die Möglichkeit zum sogenannten Nachmessverfahren.

Schritt 2: Standort suchen

Innerhalb des nun definierten Suchkreises, also eines noch recht großen Gebiets, muss jetzt ein genauer Standort für den neuen Mobilfunkmast gefunden werden. Die Standortsuche ist einer der entscheidenden Punkte im Förderprozess, bei dem die lokale Expertise und die persönlichen Kontakte von kommunalen Vertretern unverzichtbar sind, um auf der einen Seite geeignete Grundstücksbesitzer zu identifizieren und um auf der anderen Seite auch unbegründete Sorgen auf Seiten der Bevölkerung auszuräumen. 

Schritt 3: Fördermodell wählen & Kosten schätzen

Ist ein potenzieller Standort gefunden, erfolgt eine Kostenschätzung. Anschließend kann die Gemeinde entscheiden, welches Fördermodell sie sich wünscht. Dabei kann sie zwischen der Bauauftragsvariante und der Baukonzessionsvariante wählen:
 
Bauauftragsvariante (siehe Punkt 4.1 im Leitfaden)
  • Bei der Bauauftragsvariante ist die kommunale Gebietskörperschaft für Planung, Realisierung, Wartung und Instandhaltung verantwortlich. Für die konkrete Umsetzung kann eine externe Beauftragung mittels Ausschreibung, beispielsweise für Planung und Bau, erfolgen.
 
Baukonzessionsvariante (siehe Punkt 4.2 im Leitfaden)
  • In der Baukonzessionsvariante werden Planung, Realisierung, Wartung und Instandhaltung auf Grundlage der vorvertraglich gesicherten Liegenschaft und weiteren Spezifikationen von dem jeweiligen Baukonzessionär ausgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt durch den Konzessionär, die kommunale Gebietskörperschaft bleibt dabei Fördermittelempfänger. Der Konzessionär muss vor dem Änderungsantrag, dem konkretisierenden Förderantrag, die Kalkulation zu Bau und laufendem Betrieb vorlegen.

Schritt 4: Förderantrag stellen

Wenn alle vorherigen Schritte absolviert sind, stellt die Hessische Staatskanzlei - Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung der Gebietskörperschaft einen Letter of Intent (LOI; Absichtserklärung zur Förderung) aus, in dem die Förderabsichten des Landes Hessen bekundet werden.
 
Um die Kommunen bestmöglich zu unterstützen, können im Rahmen des Mobilfunkförderprogramms auch Beratungsleistungen gefördert werden. Gleichzeitig steht die Kompetenzstelle Mobilfunk des Landes Hessen den Kommunen zu jedem Zeitpunkt mit Rat und Tat zur Seite.

Nun kommt es zu einem zentralen Schritt im Rahmen des Förderprozesses: Die Stellung des Fördermittelantrags. Um die Antragsstellung so einfach wie möglich zu gestalten, finden Sie hier ein entsprechendes digitales Antragsformular.
 
Nach Eintragung aller notwendigen Informationen können Sie per Knopfdruck ein entsprechendes PDF-Dokument generieren. Dieses müssen Sie dann nur noch ausdrucken, unterzeichnen, ggf. mit Gemeindesiegel versehen und postalisch an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen versenden.

Schritt 5: Leistungen ausschreiben

Sobald Ihr Förderantrag geprüft und bewilligt wurde, können Sie nach Ausgabe des entsprechenden Förderbescheids alle gewünschten Leistungen, beispielsweise für die Planung und die Baumaßnahmen oder für den Baukonzessionär, öffentlich ausschreiben. Je nach gewähltem Fördermodell befolgen Sie hier einfach die Schritte 4.1 (Bauauftragsvariante) bzw. 4.2 (Baukonzessionsvariante) in unserem nützlichen Leitfaden

Schritt 6: Umsetzung vorantreiben & Mittelauszahlung anfordern

Nun ist der Praktiker in Ihnen gefragt. Treiben Sie die Umsetzung vor Ort weiter voran und wenden Sie sich bei unvorhergesehenen Herausforderungen gerne frühzeitig an die Kompetenzstelle Mobilfunk beim Breitbandbüro Hessen. Gemeinsam finden wir sicher für jedes Problem eine Lösung.
 
Des Weiteren können Sie nun bereits die Auszahlung der bewilligten Mittel beantragen.

Schritt 7: Nachweis erbringen & mobil telefonieren und surfen!

Ist die finale Abrechnung und Auszahlung erfolgt, müssen Sie nur noch die entsprechenden Verwendungsnachweise einreichen. 

Zu guter Letzt kommt der erfreulichste Teil des gesamten Projekts: Nutzen Sie gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ab sofort das mobile Internet mit LTE-Geschwindigkeit! 

Das Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen

Das Mobilfunkförderprogramm dient der Verbesserung einer flächendeckenden mobilen Netzabdeckung in Hessen. Gefördert werden grundsätzlich kommunale Gebietskörperschaften und unter bestimmten Voraussetzungen auch kommunale Unternehmen, in denen es noch Weiße Flecken in der Sprachmobilfunkversorgung gibt.

Durch das hessische Mobilfunkförderprogramm können die kommunalen Gebietskörperschaften über zwei verschiedene Fördermodelle die passive Infrastruktur (Sendemasten etc.) errichten. Außerdem wird im Förderprogramm die Ertüchtigung von Standorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Standorte) durch die Mobilfunknetzbetreiber geregelt.

Die Mobilfunknetzbetreiber stehen dem gesamten Prozess positiv gegenüber und sind für alle diese Maßnahmen aufgeschlossen. Im Anfang 2022 geschlossenen Zukunftspakt Mobilfunk für Hessen haben sich die drei großen Mobilfunknetzbetreiber – Telefónica, Deutsche Telekom und Vodafone – bereit erklärt, die Mobilfunkversorgung in Hessen weiter zu steigern. Mittels des Förderprogramms wird ihnen zusätzlich (kommunale) passive Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Dieser Ausbau erfolgt unabhängig von den Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur. Diese müssen die Mobilfunknetzbetreiber selbstverständlich auch ohne geförderte Infrastrukturen leisten.

Das Förderprogramm greift in Gebieten, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Konkret bedeutet das, dass nur in Gebieten gefördert werden kann, in denen keine Versorgung mit Sprachmobilfunk vorhanden ist und dies auch in den nächsten drei Jahren nicht durch den marktgetriebenen Ausbau umgesetzt wird. Diese Voraussetzung wird in den Antragsvorbereitungen mit einem Markterkundungsverfahren geprüft.

Gefördert wird die Erschließung der Weißen Flecken mit 4G-Technologie oder mit der Technologie eines Folgestandards.

Tipp:

Unser Film vermittelt Ihnen einen guten ersten Eindruck von unserem Förderprogramm. Sie finden ihn auf der Seite Film „Funkloch beseitigen – in 7 Schritten zum Erfolg!“

Publikationen
Leitfaden: Wie Sie Konflikte beim Mobilfunkausbau in Ihrer Kommune vermeiden und lösen
Leitfaden: Wie Sie Konflikte beim Mobilfunkausbau in Ihrer Kommune vermeiden und lösen
Leitfaden: Wie Sie Konflikte beim Mobilfunkausbau in Ihrer Kommune vermeiden und lösen 12/2023
Eine Handreichung für Verantwortliche in Landkreisen und Kommunen.