Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Mobilfunkmast
Abschaltung des 3G-Mobilfunkstandards
Abschaltung des 3G-Mobilfunkstandards

 

Hintergründe zur 3G-Abschaltung


Aktuell läuft bereits in einem Großteil des Bundesgebiets seitens der Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom und Vodafone die Abschaltung des mittlerweile veralteten Mobilfunkstandards 3G UMTS. Telefónica (O2) plant die Abschaltung bis zum Ende des Jahres 2021. Die Abschaltung betrifft nur die 3G UMTS-Funkantennen. Der 2G-Sprachmobilfunk sowie die Standards ab 4G (LTE) bleiben von dieser Abschaltung unberührt.

 

Wieso erfolgt die 3G-Abschaltung?


Die 3G-Abschaltung dient dazu, freiwerdende Funkfrequenzen für die modernen und deutlich leistungsfähigeren Mobilfunkübertragungsstandards 4G (LTE) und 5G zu nutzen, die schnellere Datenübertragungsraten und darüber hinaus die Möglichkeit zur Telefonie über die Datenverbindung ermöglichen. Somit hilft die 3G-Abschaltung dabei, die Bevölkerung noch flächendeckender mit mobilem Internet zu versorgen.

Hintergrund ist, dass jedem Mobilfunkunternehmen eine begrenzte Anzahl an Frequenzbereichen für das eigene Mobilfunknetz zur Verfügung steht. Die Abschaltung des 3G-Netzes erfolgt dementsprechend zur Freimachung der genutzten Funkfrequenzen für die modernen Standards 4G und 5G. Neben den benötigten Frequenzen können auf diese Weise auch die vorhandenen Mobilfunkstandorte effizienter genutzt werden, da auf jedem Mast aus Gründen der Statik sowie aufgrund von Abstands- und Sicherheitsvorschriften nur eine bestimmte Anzahl an Mobilfunksystemen angebracht werden kann. Insbesondere in ländlichen Regionen stehen so zur flächendeckenden 4G- und 5G-Versorgung mehr potenziell nutzbare Standorte sowie Frequenzbereiche zur Verfügung.

 

Wofür stehen die Bezeichnungen 2G, 3G, 4G und 5G? – Eine Übersicht


Mobilfunkstandards werden klassischerweise nach ihrer Generation benannt. 2G (Global System for Mobile Communications auch GSM abgekürzt) bezeichnet den Mobilfunkstandard der zweiten Generation.  Dieser wird auch als Sprachmobilfunk bezeichnet und erlaubt geringe Datenübertragungsraten von rd. 9,6 Kbit/s bis zu rd. 220 Kbit/s. Er ist neben der Telefonie auch für einfache textbasierte Anwendungen geeignet.

Seit 2004 sind in Deutschland Mobilfunknetze für den neu eingeführten Mobilfunkstandard der dritten Generation (Universal Mobile Telecommunications System, abgekürzt UMTS) in Betrieb.  Diese technische Neuerung ermöglichte erstmals die Nutzung des Internets auf mobilen Endgeräten in größerem Umfang. Die Datenübertragungsraten erreichen je nach Technologie zwischen rd. 384 Kbit/s (3G UMTS) und rd. 42 Mbit/s (3,5G HSPA+). 

Longterm-Evolution (LTE) – auch als 4G bezeichnet – wurde ab 2010 eingeführt, setzt auf der bestehenden UMTS-Infrastruktur auf und ermöglicht mit modernen Standards im Download eine Bandbreite von bis zu rd. 1.000 Mbit/s. Im Privatkundenbereich werden für die LTE-Netze der Mobilfunknetzbetreiber rd. 200 Mbit/s bis rd. 500 Mbit/s als maximale Downloadgeschwindigkeiten beworben. 

2019 wurden jene Frequenzbereiche versteigert, die mittlerweile für die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) verwendet werden können. 5G ermöglicht enorme Datenraten von bis zu 10 Gbit/s (10.000 Mbit/s).  Ein weiterer entscheidender Vorteil dieses neuen Mobilfunkstandards liegt in den geringen Latenzzeiten von bis zu einer Millisekunde. Mit Latenz wird in diesem Zusammenhang die Reaktionszeit bei der Datenübertragung zwischen (mobilem) Endgerät und einem Server beschrieben.

Gerade mit Blick auf komplexere Anwendungsfälle wie beispielsweise automatisiertes oder autonomes Fahren ist eine geringe Reaktionszeit von besonderer Bedeutung.

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Knut Ehrhardt
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Leiter Kompetenzstelle Mobilfunk beim Breitbandbüro Hessen
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David Becker
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Michael Fladung
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