Mit der am 26. Juni 2023 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlichten novellierten Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen werden die bisherigen Richtlinien und Anpassungen abgelöst.
Fortschreibung der Gigabitstrategie für Hessen - Eine resiliente, digitale Infrastruktur für unsere Zukunft
Mit der Fortschreibung der Gigabitstrategie reagiert das Land auf die veränderten Rahmenbedingungen im Telekommunikationsmarkt sowie auf neue regulatorische und politische Vorgaben von Bund und Europäischer Union. Zudem nimmt die Resilienz der Telekommunikationsnetze einen größeren Stellenwert ein und erfordert zusätzliche Präventionsmaßnahmen. Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Sabotagen, pandemische Lagen oder Kriege haben sowohl die Relevanz als auch die Anfälligkeit der Netze verdeutlicht.
Errichtung öffentlicher WLAN-Netze - Ein Leitfaden für Kommunen
Ein Großteil der hessischen Kommunen hat bereits kommunale WLAN-Angebote realisiert, andere möchten ähnliche Projekte auf den Weg bringen. Manchen Kommunen fällt allerdings die Entscheidungsfindung schwer. Oftmals wird hierbei auf die immer bessere Mobilfunkabdeckung vor Ort hingewiesen. Mancherorts gibt es aber auch Berührungsängste mit entsprechenden öffent lichen Förderprogrammen. „Zu umständlich, zu langwierig“, heißt es dann oft. Der vorliegende Leitfaden soll diese Bedenken ausräumen, auf die verbesserten Förderkonditionen hinweisen und zudem die große Bedeutung von WLAN als wichtige dritte Säule neben Festnetz und Mobilfunk unterstreichen.
Der Mobilfunkstandard 5G - Technischer Hintergrund, aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
Die Digital-Detektive. Schlaue Fragen und verständliche Antworten zu Digitalthemen. Ein Podcast des Bereichs der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.
Der Podcast „Digital-Detektive“ gibt spannende Einblicke in die digitale Welt und schafft Anreize, sich aktiv und kreativ mit der Digitalisierung zu beschäftigen. Junge Menschen schauen genau hin, sie stellen die Fragen. Die Antworten helfen aber auch Erwachsenen, sich in der digitalen Welt zurecht zu finden und sich neu für digitale Themen zu begeistern. Das Ziel: Menschen fit für die Digitale Zukunft zu machen – die Digital-Detektive helfen dabei!
In Folge 1 "Wie funktioniert Mobilfunk" (ab 12.4. online) ermitteln die Digital-Detektive in Sachen Mobilfunk und fragen bei Mobilfunk-Experte Torben Klose, der als Referatsleiter Mobilfunkausbau, WLAN, Grundsatzfragen der Netzpolitik in der Hessischen Staatskanzlei für das Thema zuständig ist, nach. Ein Handy hat fast jeder, aber wie genau funktioniert es? Wie werden Nachrichten oder Handyfotos versendet, warum bricht manchmal der Empfang ab und was weiße Flecken damit zu tun haben, erfahrt ihr im Podcast mit Hörspiel des Bereichs der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.
Leitfaden zum Umgang mit Konfliktsituationen in Realisierungsprozessen des Mobilfunkausbaus vor Ort - Eine Handreichung für Verantwortliche in Landkreisen und Kommunen
Dieser Leitfaden dient Verantwortlichen in Kommunen, die mit der Umsetzung des Mobilfunkausbaus vor Ort befasst sind. Sie finden darin Anlaufstellen für die Klärung von Sachverhalten und Konflikten sowie wichtige Zugriffe auf zur Verfügung stehende Handreichungen und Karten für Kommunen.
Eckpunktepapier zum Ausbau der digitalen Infrastruktur 2022
Etwa drei Jahre sind seit der gemeinsamen Unterzeichnung des Mobilfunkpakts durch die Hessische Landesregierung sowie die drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telefónica, Deutsche Telekom und Vodafone vergangen. Die vorliegende Broschüre liefert eine Bilanz dieser Vereinbarung und führt die Ziele und Maßnahmen des Zukunftspakts Mobilfunk Hessen, der auf dem ersten und im Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossenen Mobilfunkpakt aufbaut, aus.
Als Fortsetzung des erfolgreichen Mobilfunkpakts Hessen aus dem Jahr 2018 wurde im Januar 2022 der Zukunftspakt Mobilfunk für Hessen mit den etablierten Mobilfunknetzbetreibern untergezeichnet
Wie Kommunen den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau unterstützen können
Mit dem vorliegenden Leitfaden sollen den hessischen Gemeinden, Städten und Landkreisen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorantreiben und Unternehmen beim Ausbau unterstützen können. Der Leitfaden ist eine Entscheidungshilfe für kommunale Entscheidungsträger sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen. Der Leitfaden macht den Ausbau leichter – für die Kommunen und dadurch auch für die Unternehmen.
Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen
Mit dieser Richtlinie werden Möglichkeiten im Rahmen der Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen einschließlich der Förderung zur Ertüchtigung von BOS-Standorten, der begleitenden Beratungsförderung und des Komplementärfinanzie-rungskredits zusammengefasst.
Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Leitfaden zur Einführung und Umsetzung
Das Förderprogramm im Detail erklärt ein leicht verständlicher Leitfaden. Dieses „Handbuch“ gibt einen genauen Einblick in die Förderrichtlinie und das Förderprogramm. Mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung navigiert der Leitfaden durch das Förderverfahren, gibt Tipps und führt Beispiele an.
Presse-Handout für die Pressekonferenz der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Prof. Dr. Kristina Sinemus am 26.11.2020 zum Fortschritt des Mobilfunkausbaus in Hessen.
Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 1: Merkblatt Beratungsleistungen
Zur Umsetzung der Fördermaßnahme im Mietmodell können Zuwendungsempfänger Beratungsleistungen beauftragen, die auch förderfähig sind. Wichtig für die Förderung ist allerdings, dass die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zwar vor Erhalt des Fördermittelbescheids ausgeschrieben werden sollten, eine Bezuschlagung aber erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen kann. Die Leistungen des Beraters können in verschiedene Lose aufgeteilt werden. Eine mögliche Losteilung definiert diese Musterleistungsbeschreibung. Aber auch andere Aufteilung der Lose, z. B. getrennt nach juristischen und technischen Leistungen, ist möglich. Der Zuwendungsempfänger hat die Möglichkeit, auch nur ein Teil der hier beschriebenen Leistungen auszuschreiben.
Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 2: Merkblatt Planungsleistungen
In der Bauauftragsvariante des Mietmodells muss der Zuwendungsempfänger vor der baulichen Umsetzung einen Planer beauftragen. Die Ausschreibung der Planungsleistungen muss spätestens sechs Monate nach dem Zuwendungsbescheid beginnen und die Kompetenzstelle Mobilfunk darüber formlos in Kenntnis gesetzt werden. Ist 12 Monate nach Bewilligung noch immer keine Ausschreibung erfolgt und wurde diese Frist auf Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen auch nicht verlängert, wird der Zuwendungsbescheid gegenstandlos. Die Arbeitsgrundlage für das Ingenieurbüro ist das vom Funknetzplaner erarbeitete funktechnische Konzept und erfolgt auf der vorvertraglich gesicherten Liegenschaft. Es ist darauf zu achten, dass sich die Leistungen des Planers von den Leistungen des begleitenden Beraters abgrenzen.
Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 3: Musterdokument Konzessionärsleistungen
Ist die Wahl auf die Baukonzessionsvariante gefallen, schreibt die Kommune den Bau und den Betrieb der passiven Infrastruktur aus. Der Konzessionär wird Vermieter der passiven Infrastruktur. Der Konzessionär muss bei der Abgabe seines Gebots im Ausschreibungsverfahren die Kalkulation zum Bau der passiven Infrastruktur sowie die Kalkulation zum laufenden Betrieb vorlegen. Der nachfolgende Leistungskatalog bietet eine Übersicht derjenigen Leistungen, die vom Konzessionär im Rahmen der Vertragserfüllung zu erbringen sind. Der Leistungskatalog ist selbst nicht Vertragsbestandteil und hat keine konstitutive Wirkung. Die katalogisierten Leistungen stellen lediglich einen Überblick über einige der wesentlichen Leistungen dar. Der Katalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel gehen die vertraglichen Bestimmungen stets vor.
Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 4: Liegenschaftsabsichtserklärung