Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Weiße-Flecken-Karte Hessen

Weiße-Flecken-Karte (2G)

Die hier aufgeführte sogenannte Weiße-Flecken-Karte für den Mobilfunkstandard 2G (Sprachmobilfunk) ist eine wichtige Fördergrundlage für das Mobilfunkförderprogramm des Landes Hessen. Sie spiegelt die Verfügbarkeit des Mobilfunkstandards 2G wider. Nur, wenn Ihre Kommune in einem solchen Weißen Fleck liegt und somit unterversorgt ist, ist sie - vorbehaltlich weiterer Voraussetzungen - potenziell förderberechtigt. 

Bitte beachten Sie: Die hier dargestellte Weiße-Flecken-Karte basiert auf der aggregierten Darstellung der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber. Die einzelnen Abdeckungskarten wurden im Rahmen einer Qualitätssicherung vom TÜV-Rheinland zusammengeführt und werden hier veröffentlicht. Eventuelle Abweichungen zu anderen veröffentlichten aggregierten Karten (bspw. der BNetzA) können sich aufgrund unterschiedlich verwendeter Parameter (z. B. unterschiedliche Größe der einzelnen Rasterzellen) ergeben. Die hier dargestellte Karte entspricht der 2G-Netzabdeckung aus dem zweiten Quartal des Jahres 2023.

Bitte beachten Sie, dass dabei persönliche Daten an Open Street Map und CartoDB übertragen werden.
Weitere Hinweise dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen

Was ist ein Weißer Fleck?

Ein Weißer Fleck liegt dann vor, wenn ein Ort von keinem einzigen Netzbetreiber versorgt wird. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass an einem Ort, an dem ich mit meinem Handy von Mobilfunkanbieter A kein Netz habe nicht zwangsläufig auch ein weißer Fleck existiert, da es gut möglich ist, dass der Ort beispielsweise von Anbieter B und C versorgt wird.

Die Weiße-Flecken-Karte enthält einen Fehler?

Sollten Ihnen Erkenntnisse vorliegen, dass Ihre Kommune entgegen der hier aufgeführten Karte doch in einem sogenannten weißen Fleck liegt, so gibt es die Möglichkeit zu einem Nachmessverfahren.