Etwa drei Jahre sind seit der gemeinsamen Unterzeichnung des Mobilfunkpakts durch die Hessische Landesregierung sowie die drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telefónica, Deutsche Telekom und Vodafone vergangen. Die vorliegende Broschüre liefert eine Bilanz dieser Vereinbarung und führt die Ziele und Maßnahmen des Zukunftspakts Mobilfunk Hessen, der auf dem ersten und im Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossenen Mobilfunkpakt aufbaut, aus.
Als Fortsetzung des erfolgreichen Mobilfunkpakts Hessen aus dem Jahr 2018 wurde im Januar 2022 der Zukunftspakt Mobilfunk für Hessen mit den etablierten Mobilfunknetzbetreibern untergezeichnet
Wie Kommunen den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau unterstützen können
Mit dem vorliegenden Leitfaden sollen den hessischen Gemeinden, Städten und Landkreisen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorantreiben und Unternehmen beim Ausbau unterstützen können. Der Leitfaden ist eine Entscheidungshilfe für kommunale Entscheidungsträger sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen. Der Leitfaden macht den Ausbau leichter – für die Kommunen und dadurch auch für die Unternehmen.
Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen
Mit dieser Richtlinie werden Möglichkeiten im Rahmen der Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen einschließlich der Förderung zur Ertüchtigung von BOS-Standorten, der begleitenden Beratungsförderung und des Komplementärfinanzie-rungskredits zusammengefasst.
Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Leitfaden zur Einführung und Umsetzung
Das Förderprogramm im Detail erklärt ein leicht verständlicher Leitfaden. Dieses „Handbuch“ gibt einen genauen Einblick in die Förderrichtlinie und das Förderprogramm. Mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung navigiert der Leitfaden durch das Förderverfahren, gibt Tipps und führt Beispiele an.
Presse-Handout für die Pressekonferenz der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Prof. Dr. Kristina Sinemus am 26.11.2020 zum Fortschritt des Mobilfunkausbaus in Hessen.
Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 1: Merkblatt Beratungsleistungen
Zur Umsetzung der Fördermaßnahme im Mietmodell können Zuwendungsempfänger Beratungsleistungen beauftragen, die auch förderfähig sind. Wichtig für die Förderung ist allerdings, dass die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zwar vor Erhalt des Fördermittelbescheids ausgeschrieben werden sollten, eine Bezuschlagung aber erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen kann. Die Leistungen des Beraters können in verschiedene Lose aufgeteilt werden. Eine mögliche Losteilung definiert diese Musterleistungsbeschreibung. Aber auch andere Aufteilung der Lose, z. B. getrennt nach juristischen und technischen Leistungen, ist möglich. Der Zuwendungsempfänger hat die Möglichkeit, auch nur ein Teil der hier beschriebenen Leistungen auszuschreiben.
Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 2: Merkblatt Planungsleistungen
In der Bauauftragsvariante des Mietmodells muss der Zuwendungsempfänger vor der baulichen Umsetzung einen Planer beauftragen. Die Ausschreibung der Planungsleistungen muss spätestens sechs Monate nach dem Zuwendungsbescheid beginnen und die Kompetenzstelle Mobilfunk darüber formlos in Kenntnis gesetzt werden. Ist 12 Monate nach Bewilligung noch immer keine Ausschreibung erfolgt und wurde diese Frist auf Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen auch nicht verlängert, wird der Zuwendungsbescheid gegenstandlos. Die Arbeitsgrundlage für das Ingenieurbüro ist das vom Funknetzplaner erarbeitete funktechnische Konzept und erfolgt auf der vorvertraglich gesicherten Liegenschaft. Es ist darauf zu achten, dass sich die Leistungen des Planers von den Leistungen des begleitenden Beraters abgrenzen.
Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 3: Musterdokument Konzessionärsleistungen
Ist die Wahl auf die Baukonzessionsvariante gefallen, schreibt die Kommune den Bau und den Betrieb der passiven Infrastruktur aus. Der Konzessionär wird Vermieter der passiven Infrastruktur. Der Konzessionär muss bei der Abgabe seines Gebots im Ausschreibungsverfahren die Kalkulation zum Bau der passiven Infrastruktur sowie die Kalkulation zum laufenden Betrieb vorlegen. Der nachfolgende Leistungskatalog bietet eine Übersicht derjenigen Leistungen, die vom Konzessionär im Rahmen der Vertragserfüllung zu erbringen sind. Der Leistungskatalog ist selbst nicht Vertragsbestandteil und hat keine konstitutive Wirkung. Die katalogisierten Leistungen stellen lediglich einen Überblick über einige der wesentlichen Leistungen dar. Der Katalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel gehen die vertraglichen Bestimmungen stets vor.
Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 4: Liegenschaftsabsichtserklärung
Die Digitalisierung verändert unser Leben und unser Arbeitsumfeld tiefgreifend. Sie eröffnet große Potenziale für mehr soziale Teilhabe, für nachhaltige wirtschaftliche Dynamik, für klimafreundliche Mobilität und Energie. Grundvoraussetzung, diese Chancen zu nutzen, ist die flächendeckende Verfügbarkeit gigabitfähiger Anschlussnetze. Die Gigabitstrategie für Hessen trategie markiert die Schritte hin zu den superschnellen Netzen, die der stetig wachsende Datenverkehr verlangt — bedarfsgerecht, umsetzungsorientiert und verständlich.
Lokale Funknetze (WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Dabei stehen kommunale Entscheider vor einer Vielzahl von Fragestellungen, wenn sie die WLAN-Verfügbarkeit, bspw. an öffentlichen Orten, verbessern möchten. Der vorliegende Leitfaden stellt eine Orientierungshilfe für Kommunen dar und hilft bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen anhand von Beispielen.
5G - Aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Potenziale für den Zugang zu kommunaler Infrastruktur
Der Ausbau der Netze der nächsten Mobilfunkgeneration (5G) bringt einige Herausforderungen mit sich, birgt aber auch klare Chancen für die Kommunen, die sich in Zukunft immer mehr zu Smart Cities oder Smart Regions entwickeln werden und für Bevölkerung und Wirtschaft vielfältige digitale Angebote bereithalten müssen. Die Kurzstudie umreißt die Rolle der Kommunen, die Möglichkeiten, die sich aus 5G für öffentliche Bereiche ergeben, welche technologischen und rechtlichen Herausforderungen bei einer aktiven Unterstützung des 5G-Infrastrukturausbaus durch Kommunen berücksichtigt werden müssen und welche Lösungswege hierfür aufgezeigt werden können.
Zielsetzung dieser Studie war es, die Rolle regionaler TK-Akteure für den Breitbandmarkt aus volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und regulatorischer/ ordnungspolitischer Sicht zu analysieren und dadurch eine Einordnung regionaler TK-Akteure in den Gesamtbreitbandmarkt in Deutschland vornehmen zu können.
Im Ergebnis zeigt die Studie, dass regionale Akteure einen wichtigen Beitrag für die Schaffung einer Gigabitgesellschaft in Deutschland leisten und ihre Belange daher im Rahmen der politischen und regulatorischen Diskussion auch in Zukunft eine angemessene Berücksichtigung finden sollten.
Naturschutzleitfaden Breitbandausbau - Grundlage für die einheitliche und rechtssichere Bearbeitung der Naturschutzbelange beim Breitbandausbau
Die Steigerung der Effizienz bei der Antragstellung und Genehmigung auf dem Gebiet des komplexen Naturschutzrechts bildet den Schwerpunkt des Leitfadens. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Ausschöpfung von Maßnahmen zur Vermeidung von ökologischen Beeinträchtigungen in einem frühen Planungsstadium, z. B. durch die Optimierung von Lage, Bauweise sowie Dimensionierung der Vorhaben. Hierüber wird wesentlich zur Schonung ökologisch sensibler Bereiche beigetragen.
Arbeitshilfe zum Naturschutzleitfaden Breitbandausbau - Anhänge 1 bis 3
Die Arbeitshilfe zum "Naturschutzleitfaden Breitbandausbau - Grundlage für die einheitliche und rechtssichere Bearbeitung der Naturschutzbelange beim Breitbandausbau" enthält die folgenden Anhänge:
Anhang 1: Bewertungsschema zur Bestimmung der Lokalpopulation ausgewählter Vogelarten Anhang 2: Aggregation der Nutzungstypen nach KV Anhang 3: Artenprüfbögen für ausgewählte Tierarten nach Anhang IV FFH-RL und Anhang II VS-RL
Planung und Umsetzung einer Marketing- und Vertriebsstrategie. Ein Leitfaden für NGA-Projekte
Der Marketing-Leitfaden stellt eine systematische Herangehensweise an die Planung und Umsetzung einer Marketingstrategie für NGA-Netze dar. Hierbei wird differenziert zwischen AKTEUREN, INSTRUMENTEN, MASSNAHMEN, ZIELGRUPPEN UND ZEITABSCHNITTEN.
Im Hinblick auf die Zielsetzung des Leitfadens können die handelnden Akteure in drei Gruppen unterteilt werden: politische Entscheidungsträger, Netz- bzw. Betriebs - gesellschaften, Betreiber bzw. Diensteanbieter.