Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Informationen zu Mobilfunk und Gesundheit
Mobilfunk & Gesundheit
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Mobilfunk & Gesundheit

Der aktuelle Stand der Forschung zu elektromagnetischen Feldern und Strahlenschutz im Mobilfunkbereich

Beim Mobilfunkausbau muss sichergestellt werden, dass keine schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen auftreten. Das Bundesamt für Strahlenschutz prüft als zuständige deutsche Fachbehörde die nationalen und internationalen Forschungsergebnisse und bewertet die Risiken. Zu berücksichtigen ist bei der gesundheitlichen Betrachtung der neuen Mobilfunkgeneration die erforderliche Sendetechnik.

Technische Aspekte von 5G sind überwiegend mit bisherigen Mobilfunkstandards vergleichbar

Eine Reihe technischer Aspekte von 5G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar. Daher können Erkenntnisse aus Studien, in denen mögliche Gesundheitswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks untersucht wurden, auch auf 5G übertragen werden.

Quelle bzw. vgl.: https://verbraucherfenster.hessen.de/umwelt-technik/multimedia/5g-netz-welche-auswirkungen-hat-die-neue-hohe-daten%C3%BCbertragung

BfS: Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Nutzung bisheriger Frequenzen eher gering 

Dies betrifft insbesondere die Nutzung der Frequenzen um 2 Gigahertz (GHz) und 3,6 GHz, hierbei handelt es sich um die kürzlich versteigerten Frequenzbänder. Die Gefahr von Gesundheitsbeeinträchtigungen ist nach den Erkenntnissen des BfS für diese Frequenzen eher gering und wurden von den bisherigen Forschungen und Studien abgedeckt. Bestätigte Belege für gesundheitsschädigende Wirkung des 5G-Mobilfunks liegen nicht vor.

Quelle bzw. vgl.: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/basiswissen/5g/5g.html 

Dabei ist auch festzuhalten, dass die versteigerten 5G-Frequenzen kaum über die seit 2010 verwendeten LTE-Bänder von 800-, 1.800-, 2.000 und 2.600 MHz hinausgehen.

Vor Inbetriebnahme erfolgt Festlegung von Sicherheitsabständen

Zusätzlich ist in der „Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder“ in § 4 festgelegt, dass Funkanlagen, welche eine isotrope Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr erreichen, eine Standortbescheinigung benötigen. Dementsprechend werden vor Inbetriebnahme Sicherheitsabstände festgelegt, außerhalb derer Grenzwerte einzuhalten sind. Diese Regelung greift auch bei einer Aufrüstung einer bestehenden Standortanlage. Außerhalb des Sicherheitsabstands gelten die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen, welche in der „26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV)“ definiert werden. Die Grenzwerte beruhen „auf Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" - ICNIRP.

In dem Zusammenhang wird seitens des Bundesamtes für Strahlenschutz festgestellt, dass unterhalb dieser Grenzwerte ein „dauerhafter Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet“ ist.

Quelle bzw. vgl.: 
http://www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/schutz/grenzwerte/grenzwerte_node.html

Bundesnetzagentur überwacht Einhaltung der Grenzwerte

Die Bundesnetzagentur überwacht dabei die Einhaltung dieser festgelegten Grenzwerte und kontrolliert in dem Zusammenhang an ausgewählten Standorten auch, ob die im Rahmen der Erteilung der Standortbescheinigung festgelegten Sicherheitsabstände für Mobilfunkanlagen in der Praxis eingehalten werden. Darüber hinaus werden an zahlreichen Standorten Feldstärkemessungen über den gesamten für Funkanlagen vorgesehenen Frequenzbereich vorgenommen. Dieses sogenannte EMF-Monitoring ist öffentlich einsehbar und kartographisch dargestellt.

Quelle bzw. vgl.: 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html

Höhe der Grenzwertausschöpfung liegt in der Regel bei unter einem Prozent

In der Regel liegt die Höhe der Grenzwertausschöpfung der einwirkenden elektromagnetischen Felder momentan bei unter einem Prozent der zulässigen Höchstwerte.
Zukünftig sollen 5G-Netze auch in weitaus höheren Frequenzbereichen, bis hin zu 20 GHz, eingesetzt werden. Hierzu hat das BfS wissenschaftliche Publikationen zu diesem Frequenzbereich ausgewertet sowie auch eigene Studien initiiert. Auch hier konnten bislang keine gesundheitlichen Gefährdungen nachgewiesen werden, ein weiterer Forschungsbedarf wird jedoch angemeldet.

Quelle bzw. vgl.:
https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx)

Welche Maßnahmen existieren, um die Gesundheit der Bevölkerung aktiv sicherzustellen?

In Anlehnung an Empfehlungen der „Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ (ICNIRP), der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wurden Grenzwerte eingeführt, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Diese Grenzwerte sind auch in der zuvor erwähnten 26. BlmSchV festgehalten, wobei die Bundesnetzagentur wiederum sicherstellt, dass die geltenden Grenzwerte bei örtlichen Mobilfunkanlagen eingehalten werden. Eine zentrale Rolle bei der Bewertung und Initiierung von Forschungsarbeiten zum Thema Mobilfunk und 5G wird in Zukunft die von BMU und BfS gegründete und sich derzeit im Aufbau befindende Kompetenzstelle Strahlenschutz für Mobilfunk und Strom (KoSMoS) einnehmen.

Land Hessen und der Bund reagieren mit individuellen Maßnahmen

Das Bundesland Hessen hat stets die Sorgen und Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger des Landes im Blick, nimmt diese ernst und reagiert mit individuellen Maßnahmen. Daher wurde beispielsweise eine kooperative Dialoginitiative ins Leben gerufen, die Transparenz, Dialog und Informationsvermittlung bezogen auf die 5G-Thematik zur Folge haben soll.

Auch die Bundesregierung hat die hohe Bedeutung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und die Notwendigkeit weiterer Forschung erkannt und Maßnahmen in dieser Richtung in ihrer 5G-Strategie sowie in der Umsetzungsstrategie Digitalisierung festgehalten. Teil davon ist auch die Implementierung einer kontinuierlichen Grundlagenforschung als Begleitforschung zum Mobilfunk.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wird voraussichtlich Ende des Jahres 2020 seinen neunten Emissionsminderungsbericht veröffentlichen. Dabei werden Forschungsergebnisse bezüglich Emissionsminderungsmöglichkeiten der Mobilfunktechnologie erwartet und die neuesten Kenntnisse in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen.

Quelle bzw. vgl.: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/vorsorge/recht/grenzwerte.html

 

Dialoginitiative "Deutschland spricht über 5G"

 

Auch die Bundesregierung informiert zu diesem wichtigen Zukunftsthema. Im Rahmen der eigens gestarteten Dialoginitiative "Deutschland spricht über 5G" wurde u.a. eine hilfreiche Informationsbroschüre konzipiert, die Sie unter folgendem Link ("Medien" > "Print Materialien und PDF Downloads") erreichen:

www.deutschland-spricht-ueber-5g.de/medien



Viele weitere Informationen rund um den Mobilfunkstandard 5G finden Sie auf den Seiten der Dialoginitiative "Deutschland spricht über 5G": https://www.deutschland-spricht-ueber-5g.de/

Ansprechpartner/Kontaktadressen zum Thema elektromagnetische Felder

1) Bundesamt für Strahlenschutz
Kompetenzzentrum für Elektromagnetische Felder
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
Tel.: 030 18333 0
info@bfs.de
www.bfs.de/kompetenzzentrum

2) Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Str. 80
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 815 0
poststelle@umwelt.hessen.de

3) Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
34110 Kassel
Tel.: 0561 106 0
poststelle@rpka.hessen.de

4) Regierungspräsidium Gießen
Postfach 100851
35338 Gießen
Tel.: 0641 / 303 0
poststelle@rpgi.hessen.de

5) Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Tel.: 06151/12 0
poststelle@rpda.hessen.de

6) Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186,
65203 Wiesbaden
Tel.: 0611 6939 0
kontakt@hlnug.hessen.de
http://www.hlnug.de

7) Bundesnetzagentur
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
Tel.: 0613 118 0
414.Postfach@Bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner
Knut Ehrhardt
Knut Ehrhardt

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Leiter Kompetenzstelle Mobilfunk beim Breitbandbüro Hessen
Mainzer Str. 118, 65189 Wiesbaden, Hessen, Germany
+49 611 95017 8467 knut.ehrhardt@htai.de Hessen Trade & Invest GmbH
David Becker
David Becker

David Becker

Projektmanager Kompetenzstelle Mobilfunk beim Breitbandbüro Hessen
Mainzer Str. 118, 65189 Wiesbaden, Hessen, Germany
+49 611 95017 8477 david.becker@htai.de Hessen Trade & Invest GmbH
Michael Fladung
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Dr. Michael Fladung

Ihr Mobilfunkberater für Hessen
Mainzer Str. 118, 65189 Wiesbaden, Hessen, Germany
+49 176 31263875 breitbandberater@zeitsprung.org Zeitsprung IT-Forum-Fulda e.V.