Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Konzept für mögliche Nachmessungen der Sprachmobilfunkversorgung durch Gemeinden
Nachmessverfahren
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Nachmessverfahren

Hessisches Mobilfunk-Förderprogramm – Konzept für mögliche Nachmessungen der Sprachmobilfunkversorgung durch Gemeinden

1. Zweck des Nachmessverfahrens

Mit den Auflagen der Bundesnetzagentur aus der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen müssen bis Ende 2022 mindestens 98 % der Haushalte sowie alle zentralen Verkehrswege, wie Straßen und Schienen flächendeckend mit Mobilfunk versorgt sein.
Allein mit den Auflagen der Bundesnetzagentur aus der letzten Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen sollen bis Ende 2022 mindestens 98 % aller Haushalte und alle zentralen Verkehrswege, wie Straße und Schiene, flächendeckend mit Mobilfunk versorgt werden. Darüber hinaus verbleibende Weiße Flecken im Sprachmobilfunk sollen durch Förderung geschlossen werden. Als Weiße Flecken werden die Gebiete des Landes Hessen bezeichnet, in denen keine Mobilfunkdienste verfügbar sind und absehbar nicht verfügbar sein werden.
Durch das Mobilfunkförderprogramm werden hessische Kommunen in die Lage versetzt, mithilfe verschiedener Fördermöglichkeiten festgestellte Lücken im Sprachmobilfunk zu schließen. Gemäß Förderrichtlinie ist eine Antragstellung nur in Gebieten möglich, in denen keine Sprachmobilfunkversorgung vorhanden ist. Zur Identifikation dieser Gebiete dient grundsätzlich das Kartenmaterial.
Wenn eine Gemeinde durch eine Messung nachweisen kann, dass obwohl sie im Kartenmaterial als versorgt ausgewiesen ist, dennoch Sprachmobilfunklücken besitzt, kann doch eine Förderung stattfinden.
Zuvor ist jedoch von der Kompetenzstelle Mobilfunk zusammen mit der Gemeinde und den Netzbetreibern die Versorgungssituation zu klären. Erst wenn nach dieser Prüfung ein Differenzpunkt zwischen Gemeinde und Netzbetreibern verbleibt, kann eine Messung empfohlen werden.
Die Kostenübernahme der Messung ist dabei von der jeweiligen Gemeinde zu tragen.
Die Angaben zur Netzabdeckung der Mobilfunknetzbetreiber sind angelehnt an Grundannahmen und Versorgungsparameter der Meldungen an die Bundesnetzagentur. Somit sind im Sinne der Transparenz sowie der Vergleichbarkeit bei eventuellen Nachmessungen die beiliegenden und damit selbigen Spezifikationen zugrunde zu legen. Die beiliegende Spezifikation fasst diese zentralen Parameter zusammen und kann den Unternehmen an die Hand gegeben werden (siehe Abschnitt 3).
Die Karte kann erst korrigiert werden, wenn die Ergebnisse von den Mobilfunkbetreibern bestätigt werden. Dazu sind die Messergebnisse der Kompetenzstelle Mobilfunk mitzuteilen. Danach wird über die Förderfähigkeit entschieden.
Wichtig: Kosten für Messungen können nicht erstattet oder gefördert werden.

2. Erläuterungen zur Mobilfunkkarte

Mit der Mobilfunkerhebung 2019 hat das Land Hessen einen eigenen Datenbestand zur Verfügbarkeit von Sprachmobilfunk sowie breitbandigem Mobilfunk aufgebaut. Die Karte entstand in Zusammenarbeit der Hessischen Staatskanzlei, Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, dem Breitbandbüro Hessen sowie der TÜV Rheinland Consulting GmbH.

Die Ergebnisse sind in Form von detaillierten Karten und Tabellen verfügbar und leisten einen wertvollen Beitrag für den zielgerichteten Mobilfunkausbau im Land. Die räumliche Auflösung der Daten reicht bis zu einer Genauigkeit von ca. 100 Metern. Die Basisdaten zur Mobilfunkverfügbarkeit basieren auf Berechnungen für die Technologien Sprachmobilfunk, UMTS und LTE. Als Kriterien für die Verfügbarkeit einer Technologie vor Ort wurden einheitliche Parameter z. B. zur Mindestsignalstärke definiert.

Die gelieferten Basisdaten der drei Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica wurden zu einem anbieterübergreifenden Gesamtdatensatz zusammengeführt und mit weiteren räumlichen Informationen zu Haushalten, Flächentypen und Verkehrswegen verschnitten. Auf Basis dieser Daten lassen sich für das Land, die Kreise  und Gemeinden detaillierte Verfügbarkeiten statistisch ausweisen und in Karten räumlich visualisieren.

Neben der Mobilfunkabdeckung wurden zusätzlich Daten zu neu errichteten bzw. ertüchtigten Mobilfunkstandorten gesammelt. Auch diese Daten basieren auf einer standardisierten Erhebung bei den Mobilfunknetzbetreibern. Die Daten lassen detaillierte Rückschlüsse auf die Fortschritte und geleisteten Anstrengungen im Zuge des Mobilfunkausbaus zu.
Eine Lücke ist definiert als Rasterzelle, die eine Versorgung von weniger als 95 % ihrer Fläche aufweist. Wie auch bei anderen Kartendarstellungen wird also anhand eines Grenzwertes festgelegt, ob die Rasterzelle bzw. das Gebiet zu der einen oder anderen Kategorie gehört, also dann blau (versorgt) oder weiß (Lücke) dargestellt wird.

3. Kriterien für die Messungen (Spezifikation)

  • Gemessen wird die Sprach-Mobilfunkversorgung.
  • Erfassung des Signalpegels: Eine Unterversorgung im Sinne des Förderprogramms liegt vor, wenn der Signalpegel von -85 dBm unterschritten wird.
  • Die kartografische Erfassung hat quadratische Kacheln mit einer Kantenlänge von 100 m x 100 m zur Grundlage (Beispiel: ESRI Shapefile [ETRS89 / UTM Zone 32N]).
  • Eine Lücke in einer Gemeinde liegt vor, wenn eine Kachel eine Versorgungswahrscheinlichkeit mit dem o. g. Signalpegel von weniger als 95 % der Fläche aufweist.
  • Es ist also der Nachweis zu erbringen, dass wenigstens 5 % der Fläche einer Kachel unterversorgt gemäß den genannten Parametern sind.
  • Durch möglichst engmaschige Messungen und eine ausreichende Anzahl an Messpunkten ist sicherzustellen, dass für Gebiete, die von der Gemeinde als relevant erachtet werden, eine aussagekräftige Datenerfassung vorhanden ist.
  • Die Messungen sind im Freien bei normalem Wetterverhältnissen unter Vermeidung kleinräumiger Abschattungen in ca. 1,5 bis 3 m Höhe durchzuführen.
  • Bei der Messung sind handelsübliche Mobilfunkgeräte sowie SIM-Karten aller Betreiber und ein genau kalibrierter Netzwerkscanner einzusetzen.
  • Das Reporting soll die Auswertung der Messungen, die Analyse und Bewertung der Ergebnisse sowie die Darstellung transparent und in schriftlicher Form, als Karte und als Datei (Shapeformat) umfassen. Ein Gesamtergebnis ist festzustellen.
  • Die Messmethode und die Ergebnisse sind so transparent darzustellen, dass den Mobilfunknetzbetreibern die Möglichkeit der Stellungnahme zu den Ergebnissen gegeben werden kann.